Bundesnetzagentur startet Anhörung zum Begriff "Neuer Markt"
• 22.02.06 Die Bundesnetzagentur hat heute eine Anhörung zur Definition eindeutiger Kriterien des Begriffs "Neuer Markt" im Bereich Telekommunikation sowie zu deren regulatorischer Behandlung veröffentlicht. Damit wird das Ziel verfolgt, die aktuellen Diskussionen rund um das Thema "Neuer Markt" zu bündeln und zu versachlichen.
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Seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gibt es seit Kurzem den Vorschlag, eine eigenständige Vorschrift zur Behandlung neuer Märkte in das TKG (Entwurf eines § 9a) einzufügen, die allerdings nur die Rechtsfolgeseite aber nicht die hier zu klärende Ausgangsfrage, wie neue Märkte abgegrenzt werden, betrifft.
Zur Präzisierung des Begriffs stellt die Bundesnetzagentur u. a. die Frage, welche Kriterien zur Bestimmung neuer Märkte herangezogen werden können. Darauf aufbauend ist zu klären, wie neue Märkte regulatorisch behandelt werden sollten, um einerseits das Potenzial der damit verbundenen neuen Produkte zu nutzen und gleichzeitig eine Gefährdung der Wettbewerbsentwicklung auszuschließen.
Die Bundesnetzagentur lädt alle Marktteilnehmer und sonstigen interessierten Kreise ein, sich an der Anhörung zu beteiligen. Die genauen Fragen der Anhörung sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden. Die Frist zur Stellungnahme endet am 19. April 2006.
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